Nicht nur in den Herbstmonaten kann ein Sturm schnell für Schäden am gesamten Haus sorgen. Zu jeder Jahreszeit treten Stürme auf, die unter anderem dem Terrassendach ordentlich zusetzen können. Doch wer ist im Falle eines Falles eigentlich für die Regulierung zuständig?

Das Terrassendach gehört zur Wohngebäudeversicherung

Leider hat sich das Wettergeschehen in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Immer mehr Stürme aber auch Hagel und heftige Regenschauer sorgen für Gefahren. Sie sind nicht nur für Überschwemmungen und umgestürzte Bäume verantwortlich. Auch Schäden an Häusern treten immer wieder auf. Die Folgen dieser Unwetter können finanziell betrachtet eine sehr große Belastung sein. Denn wer ein Eigenheim hat und dort einen Schaden durch ein Unwetter erleidet, muss mitunter mit einigen zehntausend Euro Kosten rechnen.

Das Terrassendach ist ein beliebtes Ziel bei Unwettern. Besonders bei Sturmschäden kann es sehr schnell in Mitleidenschaft gezogen werden. Ist die Abdeckung vielleicht schon etwas älter und dadurch anfälliger für Schäden, ist das besonders tragisch. Doch auch ein neues Terrassendach kann durch einen einzigen Sturmschaden komplett zerstört werden. Nicht nur durch den Sturm alleine, sondern beispielsweise auch durch das Umstürzen von Bäumen, durch Herunterfallen von Dachziegeln oder ähnlichen Dingen.

Wie muss die Versicherung aufgebaut sein?

In der Regel ist es so, dass das Terrassendach in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Allerdings nur dann, wenn es dort auch aufgenommen wurde. Die Versicherung ersetzt dann im Falle eines Schadens die Kosten für die Schäden am Terrassendach. Dafür ist es aber wichtig, dass die Sturmböen eine Windstärke von mindestens acht erreicht haben. Zudem muss das Terrassendach zwingend zusätzlich in der Wohngebäudeversicherung erwähnt werden. Es gehört nicht zum klassischen Wohngebäude, sondern gilt als Nebengebäude. Ein erweiterter Schutz für Nebengebäude muss deshalb vorhanden sein und im Versicherungsvertrag explizit vermerkt werden. Wer nicht genau weiß, ob das Terrassendach im Versicherungsvertrag enthalten ist, fragt im Zweifelsfall seinen Versicherer.

Eine sichere Montage ist wichtig

Wenn die Terrassenabdeckung erst geplant wird, dann lohnt es, schon im Vorfeld an die Sicherheit zu denken. Dabei geht es nicht nur um das richtige Fundament, auf dem die Terrasse und das Dach errichtet werden sollen. Es muss auch immer daran gedacht werden, dass alle Gegenstände zu sichern sind, die unter dem Dach zu finden sind. Beispielsweise Möbelstücke, die gut befestigt sein müssen.

Auch die Konstruktion vom Dach muss regelmäßig kontrolliert werden. Nur dann tritt die Versicherung auch im Schadensfall ein und nur dann wird der Versicherte mit der Leistung der Versicherung zufrieden sein.

Unser Fazit: Mit einer guten Wohngebäudeversicherung, die als zusätzliche Leistung Nebengebäude berücksichtigt, ist das Dach der Terrasse auch vor Sturmschäden oder Hagelschäden bestens finanziell abgesichert.