Zu Beginn müssen wir Sie darauf hinweisen, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung ist. Es empfiehlt sich immer zuerst das zuständige Bauamt nach den Vorschriften vor Ort zu fragen, da es sich bei einer festen Terrassenüberdachung ebenfalls um ein Bauvorhaben handelt.
Sollte eine Baugenehmigung gefordert werden, dann wird meistens die Auflistung der Herstellungskosten, die Beschreibung des Bauvorhabens sowie eine Flurkarte benötigt. Die Flurkarte ist durch das für diesen Bereich zuständige Katasteramt erhältlich. Einreichen müssen Sie all diese Formulare bei Ihrem zuständigen Bauamt. Da wir uns regelmäßig damit befassen, stehen wir Ihnen gerne bei Fragen mit unserem Wissen als Experten für Terrassenüberdachung zur Seite.
Eine Baugenehmigung darf nicht der Grund zu einer Entscheidung gegen ein Terrassenüberdachung sein. Die Nachfrage bei einem Bauamt zahlt sich immer aus, da sich meistens Vorschriften schnell ändern können.
Hier eine kleine Auflistung bis zu welcher Größenbegrenzung keine Baugenehmigung in einzelnen Bundesländern nötig ist. Die Angaben sind ohne Gewähr. Um auf der sicheren Seite zu sein, da sich gesetzliche Bestimmungen ständig ändern, empfehlen wir eine direkte Anfrage beim zuständigen Bauamt vor Ort. Für die Korrektheit können wir keine Garantie übernehmen.
- In Hessen gelten Terrassenüberdachungen als verfahrensfreie Baumaßnahme
- In Rheinland-Pfalz hat die verfahrensfeie Baumaßnahme ein Volumen von 50 m²
- In Brandenburg hat es schon ein Volumen von 75m²
- In Nordrhein-Westfalen ist die Freifläche 30 m² auf eine Tiefe von 4,5 m
- Im Saarland ist die Fläche mit 36 m² auf eine Tiefe von 3 m angegeben.
Sie sehen, je nach Bundesland und Kommune gibt es extreme Unterschiede.
Doch auch wenn Sie keine Baugenehmigung vom Amt benötigen sollten Sie einige Regeln beachten! Zum Beispiel, die vorgegebenen drei Meter Mindestabstand zum angrenzenden Grundstück einhalten.
Tipp: Sollten Sie eine Bebauung des Terrassendachs an der Grundstücksgrenze in Betracht ziehen, dann holen Sie sich die Genehmigung Ihrer Nachbarn, am besten schriftlich, um späteren Ärger zu vermeiden.
Wichtig bei älteren Gebäuden sind auch die Vorschriften zum Brandschutz und die Gestaltungssatzung. Auf einen guten Lichteinlass und Belüftung der Innenräume ist ebenso zu beachten. Wir empfehlen hier bei Unsicherheit und aufkommenden Fragen einen Architekten hinzuzuziehen.